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OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/2000 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe - 7 O 259/98
- OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/2000
- OLG Schleswig, 12.11.2001 - 11 U 14/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95
Keine Streupflicht bei extremen Witterungsverhältnissen
Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00
Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob es Sache des Geschädigten ist, das Wiederaufleben der Streupflicht und mithin das Ende des eisbildenden Dauerregens zu beweisen (so OLG Hamm, VersR 1997, 68) oder ob insgesamt der Streupflichtige beweisen muss, dass er zum Unfallzeitpunkt unter Berücksichtigung des eisbildenden Dauerregens und einer angemessenen Warte-, Rüst- und Ausführungszeit noch nicht hätte gestreut haben müssen (vom Senat offengelassen im Beschluss vom 20. Januar 2000 - 11 U 164/97-). - OLG Schleswig, 04.01.1973 - 5 U 198/71
Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00
Diese Wartezeit umfasst eine Beobachtungszeit, in der der Streupflichtige Gelegenheit hat, näher festzustellen, ob der anhaltende Eisregen tatsächlich zu Ende ist, eine weitere Zeit zur organisatorischen Vorbereitung der Streu- und Räumarbeiten (vgl. zu diesen beiden Zeiträumen zusammenfassend Brandenburgisches OLG, OLGReport 1999, 419, 420 m. z. N.), sowie schließlich noch ein angemessener Zeitraum für die Streuarbeiten selbst (vgl. OLG Schleswig, VersR 1975, 431). - OLG Hamburg, 30.01.1998 - 11 U 164/97
Mitübernahme der Schuld aus einem Kreditvertrag durch Ehegatten nur sittenwidrig …
Auszug aus OLG Schleswig, 17.05.2001 - 11 U 14/00
Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob es Sache des Geschädigten ist, das Wiederaufleben der Streupflicht und mithin das Ende des eisbildenden Dauerregens zu beweisen (so OLG Hamm, VersR 1997, 68) oder ob insgesamt der Streupflichtige beweisen muss, dass er zum Unfallzeitpunkt unter Berücksichtigung des eisbildenden Dauerregens und einer angemessenen Warte-, Rüst- und Ausführungszeit noch nicht hätte gestreut haben müssen (vom Senat offengelassen im Beschluss vom 20. Januar 2000 - 11 U 164/97-).
- OLG Schleswig, 08.05.2003 - 11 U 174/01
Beginn der Pflicht zur Schneeräumung
Diese Wartezeit umfasst eine Beobachtungszeit, in der der Streupflichtige Gelegenheit hat, näher festzustellen, ob der anhaltende Eisregen/Schneefall tatsächlich zu Ende ist, eine weitere Zeit zur organisatorischen Vorbereitung der Streu- und Räumarbeiten sowie schließlich noch einen angemessenen Zeitraum für die Streuarbeiten selbst (OLG Schleswig VersR 1975, 431 sowie Senatsurteil vom 15. Mai 2001, 11 U 14/2000 und OLG Brandenburg, OLG Report 1999, 419, 420).